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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(„AGB")

§ 1 GEGENSTAND DES VERTRAGES

Diese AGB gelten für alle mit dem Anbieter abgeschlossenen Verträge, insbesondere jene über die Nutzung des Förderungsberatungs-Systems zwischen dem Anbieter und Kunden. Die Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich ausschließlich gemäß dem Umfang des von den Parteien abgeschlossenen Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und dem Anbieter.

Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch Ausfüllen sowie online Übersenden des Anmeldeformulars, Bezahlung der Anmeldegebühr und Annahme durch den Anbieter.

§ 2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarifmodell. Ein Wechsel des Tarifmodells während der Laufzeit ist nur mit Zustimmung des Anbieters möglich. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort online zu bezahlen.

Rechnungen werden vom Anbieter während der Vertragszeit an die vom Kunden zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse übermittelt. Bei Versand in Papierform sind pro Versendung 8,00 Euro zzgl USt. zu leisten.

Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.

Die Systemfreischaltung erfolgt nach Überweisung der Anmeldegebühr.

Sämtliche Gebühren für Anträge, Änderungen und Beratungen sind vor Leistungserbringung zu entrichten.

Die erfolgsabhängige Provision im Premium-Paket errechnet sich – unabhängig von nachträglichen Änderungen der Förderstelle, aufgrund von Mitwirkungshandlungen des Kunden, etc. – vom tatsächlich bewilligten Förderbetrag

Kommt der Kunde mit nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 10 %-Punkten über dem dann aktuellen Basiszinssatz der OeNB, zumindest jedoch 1,1 % p.m., begehren. Weiters hat der Kunde für jedes Mahnschreiben eine Gebühr von zumindest 40,00 EUR zu bezahlen.

Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und danach auf die älteste rückständige Hauptforderung verrechnet.

Neben den vereinbarten Beträgen hat der Kunde alle Kosten, die dem Anbieter vor, während und nach der Vertragsdauer durch die Ermittlung des Aufenthaltes, durch Mahnung, Rücklastspesen, Inkasso und sonstige außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbetreibung entstanden sind, zu tragen.

§ 3 WERTSICHERUNG

Das Entgelt pro Antrag sowie der für individuelle Leistungen vereinbarte Stundensatz kann vom Anbieter ab Beginn des Vertragsverhältnisses auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder einem an seine Stelle tretenden Index wertbeständig gehalten werden. Sollte kein an dessen Stelle tretender Index mehr veröffentlicht werden, so tritt an dessen Stelle jener Index, der diesem gemäß einem dann einzuholenden Sachverständigengutachten eines von den Vertragsparteien gemeinsam bestimmten Sachverständigen am ehesten entspricht bzw. eine gemäß diesem Sachverständigengutachten vergleichbare Wertsicherung.

Ausgangsbasis für allfällige Änderungen durch den Anbieter ist für die erste Wertsicherungsberechnung die für den Monat des Vertragsbeginns verlautbarte Indexzahl. Der Anbieter ist zur Anpassung der Entgelte mit 1. Jänner eines jeden Kalenderjahres berechtigt. Als Referenz für die vorzunehmende Anpassung ist die für den Monat September des Vorjahres verlautbarte Indexzahl heranzuziehen. Diese Indexzahl ist wiederum die Ausgangsbasis für die Berechnung der nächsten Anpassung.

§ 4 RECHTE AN DEN INHALTEN

Unabhängig davon, ob das vom Anbieter hergestellte Werk (Textbausteine und Dokumente) urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der Kunde – unter der Voraussetzung der vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden – lediglich das Recht, das Werk nur zum vertraglich vereinbarten Zweck (sohin nur zum entsprechenden Antrag) zu benutzen.

Der Anbieter wird sämtliche Inhalte anonymisiert zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems und der KI nutzen.

§ 5 NUTZUNG DES SYSTEMS

Der Kunde erhält nach Zahlungseingang der Anmeldegebühr Zugang zum System.

Die Nutzung darf ausschließlich durch das im Onlineformular angegebene Unternehmen erfolgen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

§ 6 LEISTUNGSUMFANG, HAFTUNG UND SCHADENERSATZ

Der Anbieter stellt das Förderungsberatungs-System zur Verfügung, einschließlich Erstgespräch, Einschulung und Freischaltung der Förderprogramme. Der Anbieter erstellt keine rechtsverbindlichen Förderanträge und übernimmt keine Einreichung bei Förderstellen. Ergebnisse des Systems sind Textbausteine und Anleitungen, die der Kunde eigenständig weiterverwendet. Der Kunde muss sich daher – mit Ausnahme der Kunden des Premium-Pakets – eigenständig auf der jeweiligen Webseite der Förderstelle anmelden und sämtliche Inhalte des vom Anbieter erstellen Antrags in den jeweiligen eCall der entsprechenden Förderstelle einpflegen.

Der Anbieter schuldet weder die Genehmigung der Förderanträge durch die Förderstelle noch die Bewilligung der Fördermittel. Den Anbieter trifft diesbezüglich daher auch keine Haftung.

Der Anbieter haftet nur für dafür, dass die Kriterien der Förderstellen im Rahmen der Textbausteine berücksichtigt werden. Die Qualität des Förderantrages ist ausschließlich von der Qualität der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen abhängig.

Jedes bewilligte Projekt muss in weiterer Folge gegenüber der Förderstelle abgerechnet werden. Dies hat durch den Kunden – mit Ausnahme der Kunden des Premium-Pakets – eigenständig zu erfolgen.

Der Anbieter haftet nicht für Genehmigung oder Ablehnung von Förderanträgen, Fristenversäumnisse, technische Ausfälle (Server, KI, Wartungen), unzureichende Kundendaten oder höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Internetdiensten oder KI-Anbietern).

Der Anbieter haftet daher nicht, wenn der Kunde etwaige Abgabefristen bei Förderstellen nicht einhalten kann, wenn z.B. die Webseite kurzfristig ausfällt oder die KI-Anbieter, die der Anbieter nutzt, ihre Dienste kurzfristig warten müssen.

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung des Anbieters ist betragsmäßig auf das Doppelte der Anmeldegebühr beschränkt, außer bei Personenschäden.

§ 7 FÖRDERANTRÄGE UND ABRECHNUNG GEGENÜBER DER FÖRDERSTELLE

Im Basis-Paket und im Support-Paket ist bei jedem vom Kunden erworbenen Antrag einmalig binnen drei Monaten eine kostenfreie Änderung einer erstellten Unterstützung zur Antragstellung durch Generierung einer neuen Unterstützung zur Antragstellung aufgrund der geänderten Daten und Informationen möglich. Alle weiteren Änderungen sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten der weiteren Änderungen entspricht den jeweiligen Kosten einer Ersterstellung.

Im Premium-Paket werden keine Antragspauschalen verrechnet. Die Generierung eines neuen Antrages aufgrund zusätzlicher oder geänderter Daten und Informationen ist daher ebenso kostenfrei. Die Pflicht des Kunden zur Leistung der erfolgsabhängigen Provision auf den bewilligten Förderbetrag bleibt daher davon auch unberührt.

§ 8 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche relevante Informationen und Daten zeitgerecht zu übermitteln, sämtliche relevanten Entscheidungen zeitgerecht selbst zu treffen, damit die vorgesehenen Fristen der jeweiligen Förderstelle eingehalten werden können. Dies betrifft insbesondere – aber nicht ausschließlich – die Fristen im Zusammenhang mit Anträgen auf Bewilligung einer Förderung sowie den Fristen im Zusammenhang mit der Abrechnung gegenüber der Förderstelle.

§ 9 VOLLMACHT (BESONDERE VEREINBARUNG IM PREMIUM-PAKET)

Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter, den Kunden nach Maßgabe und zur Erfüllung der im Vertrag normierten Verpflichtungen gegenüber Behörden, Förderstellen und sonstigen Dritten rechtsgeschäftlich zu vertreten. Von dieser Vollmacht umfasst sind alle zur Durchführung notwendigen und gewöhnlichen Vertretungshandlungen.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Aufforderung durch den Anbieter eine schriftliche Vollmachtsurkunde mit dem oben dargestellten Inhalt auszustellen und zu unterfertigen, um allenfalls das Vollmachtsverhältnis gegenüber Behörden, Förderstellen oder sonstigen Dritten damit zusätzlich nachweisen zu können.

§ 10 VORZEITIGE KÜNDIGUNG

Der Anbieter kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen, wenn dem Anbieter die Aufrechterhaltung des Vertrages aus wichtigen Gründen unzumutbar ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatz steht dem Anbieter darüber hinaus insbesondere dann zu, wenn einer der nachstehenden Umstände vorliegt:

  • Zahlungsverzug des Kunden;
  • ein Insolvenzverfahren über den Kunden beantragt oder ein solcher Antrag mangels Vermögens abgewiesen wird;
  • ein außergerichtlicher Ausgleich zur Abwendung der Insolvenz oder ein freiwilliges Liquidationsverfahren des Kunden vorbereitet oder eingeleitet wird;
  • Erklärung des Kunden, nicht mehr zahlen zu wollen;
  • der Kunde unrichtige Angaben im Zusammenhang mit einem Förderantrag gemacht hat;
  • Pflichtverletzung des Kunden gegen eine Pflicht in § 5 oder § 8;
  • das Vertrauensverhältnis durch rechtswidrige Handlungen des Kunden so nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist;
  • Widerspruch des Kunden gegen einen Wechsel des KI-Anbieters gemäß § 11;
  • wenn sich die die Gesellschafter des Kunden ändern.

Unabhängig von einer fristlosen Kündigung des Vertrages hat der Anbieter Anspruch auf jene Entgelte für die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen und beim Premium-Paket auf die erfolgsabhängigen Provisionen auch für den Fall, dass die Förderbeträge erst nach Kündigung des Vertrages beim Kunden einlangen.

§ 11 DATENSCHUTZ UND KI-ANBIETER-WECHSEL

Der Anbieter wird bei der Erfüllung des Vertrages KI von externen Anbietern einsetzen. Der Anbieter kann die externen KI-Anbieter wechseln. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden mit einer angepassten Datenschutzerklärung zu informieren. Die Information an den Kunden erfolgt elektronisch.

Der Kunde ist berechtigt, dem Wechsel des KI-Anbieters zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages gemäß § 10 berechtigt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die (anteilige) Rückerstattung der Anmeldegebühr. Sofern der Kunde das Förderungsberatungs-Systems jedoch noch nicht zur Erstellung eines Antrages genutzt hat, erhält er jedoch die gesamte Anmeldegebühr rückerstattet.

Der Anbieter ist berechtigt, Daten (auch personenbezogene) zur Durchführung des Vertrages (z.B. vorzeitige Vertragsablösung, vorzeitige Vertragsauflösung, Klageerhebung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) mit Beginn der Geschäftsbeziehung zum Kunden intern zu speichern, für die Bearbeitung des Angebotes/Vertrages zu nutzen, sowie im Falle von Zahlungsrückständen bzw. sonstigen Pflichtverletzungen des Kunden oder zum Zwecke des vollständigen oder teilweisen Zahlungseinzuges an ein Inkassounternehmen oder sonstige zum Inkasso beauftragte Dritte zu übermitteln.

Der Kunde garantiert, vor Weitergabe von Daten Dritter die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen und bei Bedarf dem Anbieter diese Zustimmung zu übergeben.

§ 12 ERFÜLLUNGSORT

Der Erfüllungsort ist der Firmensitz des Anbieters.

§ 13 ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Der Anbieter ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

§ 14 AUFRECHNUNGSVERBOT

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur für Forderungen zu, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Forderungen gegen den Anbieter dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Anbieter nicht abgetreten werden.

§ 15 ADRESSÄNDERUNG

Mit Abschluss dieses Vertrages gilt die Firmenadresse des Kunden als Zustelladresse vereinbart. Der Kunde hat den Anbieter über jede Änderung der Zustelladresse unverzüglich zu verständigen. Solange dem Anbieter nicht eine andere Zustelladresse zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen Zustellungen aller Art, die an die Firmenadresse des Kunden abgefertigt werden, als allen Erfordernissen genügend und erfolgen mit der Wirkung, dass sie dem Kunden als zugekommen gelten. Die für sämtliche Informationen und Vertragsbedingungen sowie Kommunikation mit dem Anbieter maßgebliche Sprache ist Deutsch.

§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, sämtliche ihnen aus diesem Vertrag auferlegten Pflichten auf ihre Rechtsnachfolger zu überbinden und diese wiederum zur Weiterübertragung zu verpflichten

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Auch ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, ungültig oder unwirksam sein oder in der Folge werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsteile kommen überein, dass die nichtige, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine gültige und rechtswirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen, ungültigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

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